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Erdbestattung
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Seebestattung:
Die Seebestattung einer Urne ist ebenfalls möglich.
Auch in diesem Fall muss eine Erklärung des Verstorbenen oder seiner
Angehörigen vor
liegen. Eine behördliche Genehmigung wird durch das Bestattungsunternehmen
beschafft.
Die Willenerklärung des Verstorbenen kann etwa folgenden Inhalt
haben:
" Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben
eingeäschert und auf See beigesetzt zu werden, da ich mich dem
Meer sehr verbunden fühle."
Auch hier wird die Erklärung durch Datum, Ortsangabe und Unterschrift
gültig.
Die Seeurnenbestattung kann von den Angehörigen begleitet werden.
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