• Erdbestattung

• Feuerbestattung

< zurück

 

Seebestattung:

Die Seebestattung einer Urne ist ebenfalls möglich.
Auch in diesem Fall muss eine Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vor
liegen. Eine behördliche Genehmigung wird durch das Bestattungsunternehmen beschafft.

Die Willenerklärung des Verstorbenen kann etwa folgenden Inhalt haben:
" Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben
eingeäschert und auf See beigesetzt zu werden, da ich mich dem Meer sehr verbunden fühle."

Auch hier wird die Erklärung durch Datum, Ortsangabe und Unterschrift gültig.

Die Seeurnenbestattung kann von den Angehörigen begleitet werden.