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Feuerbestattung:
Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im
Sinne des Verstorbenen ist.
Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen, die etwa
folgenden Inhalt haben kann:
"Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert
zu werden." Ort, Datum und Unterschrift vervollständigen die
notwendigen Angaben.
Fehlt diese Erklärung, so können der Ehepartner bzw. der nächste
Angehörige bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen
des Verstorbenen entspricht.
Die Erklärung bzw. Bestätigung wird vom
Bestatter angefordert.
Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab oder einem besonderen
Urnengrab beigesetzt werden.
Alle christlichen Kirchen erkennen die Feuerbestattung an.
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