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Feuerbestattung:

Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist.
Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen, die etwa folgenden Inhalt haben kann:

"Hiermit verfüge ich, nach meinem Ableben eingeäschert zu werden." Ort, Datum und Unterschrift vervollständigen die notwendigen Angaben.

Fehlt diese Erklärung, so können der Ehepartner bzw. der nächste Angehörige bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht.

Die Erklärung bzw. Bestätigung wird vom
Bestatter angefordert.
Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt werden.
Alle christlichen Kirchen erkennen die Feuerbestattung an.